Die Allgemeine Datenschutzerklärung und die Datenschutzerklärung für Dienstleister von Dayforce wurden zu einer einzigen Dayforce-Datenschutzerklärung zusammengeführt. Diese neue gebündelte Erklärung wurde zuletzt am 9. Januar 2026 aktualisiert und ersetzt sowohl die Allgemeine Datenschutzerklärung als auch die Erklärung für Dienstleister.
Wir bei Dayforce glauben, dass ein besseres Arbeitsleben mit Vertrauen beginnt. Als globale Personalplattform unterstützt Dayforce Unternehmen beim Verwalten ihrer Belegschaft durch innovative Lösungen, die Personalwesen, Entgeltabrechnung, Arbeitgeberleistungen und Talentmanagement unter einer einheitlichen Bedienoberfläche zusammenführen. Wir sind uns bewusst, dass Sie von Dayforce erwarten, dass es die personenbezogenen Daten aller Personen schützt, mit denen es interagiert. Ganz gleich, ob Sie unsere Website besuchen, unsere mobile App nutzen oder als Kunde oder Lieferant mit uns zusammenarbeiten – wir verpflichten uns, Ihre personenbezogenen Daten mit Sorgfalt, Transparenz und Respekt zu verarbeiten.
Einige kurze Hinweise hierzu:
- Die Bezeichnung „Dayforce“ umfasst Dayforce, Inc. sowie deren verbundene Unternehmen und Tochtergesellschaften.
- Der Begriff „personenbezogene Daten“ oder ähnliche Begriffe haben in dieser Datenschutzerklärung die gleiche Bedeutung wie in den geltenden Gesetzen.
- Viele Datenschutzvorschriften unterscheiden zwischen „Verantwortlichen“ – also denjenigen, die entscheiden, warum und wie personenbezogene Daten verarbeitet (erhoben, genutzt, übermittelt und weitergegeben) werden – und „Auftragsverarbeitern“ oder „Dienstleistern“ – also denjenigen, die Daten nur im Auftrag eines Verantwortlichen und nach dessen Anweisungen verarbeiten. Für die Zwecke dieser Datenschutzerklärung nutzt Dayforce diese Begriffe in der genannten Definition.
Geltungsbereich
Dayforce ist als Softwareanbieter für Arbeitgeber tätig. In der Regel erhebt, verwendet und gibt Dayforce personenbezogene Daten nur im Auftrag seiner Arbeitgeberkunden weiter. In diesen Fällen gilt Dayforce als „Auftragsverarbeiter”. Wenn Sie eine natürliche Person sind, deren potenzieller, gegenwärtiger oder ehemaliger Arbeitgeber zur Verwaltung seiner Belegschaft Dayforce-Produkte und -Dienstleistungen wie die Softwareanwendungen Dayforce HCM oder Powerpay nutzt, sollten Sie sich anhand der Datenschutzerklärung des Arbeitgebers über dessen Datenschutzpraktiken informieren. Für Informationen darüber, wie wir als Dienstleister personenbezogene Daten verarbeiten, scrollen Sie bitte nach unten oder navigieren Sie zum Abschnitt „Dayforce als Dienstleister“ in dieser Datenschutzerklärung.
In anderen Fällen ist Dayforce in der Rolle des "Verantwortlichen" und entscheidet selbst, wie bestimmte personenbezogene Daten erfasst, verwendet und weitergegeben werden, beispielsweise wenn Sie:
- unsere Websites und Standorte besuchen,
- unsere Dayforce-HCM-Web- oder -Mobilanwendung nutzen (z. B. wenn Sie sich bei Ihrer vom Arbeitgeber bereitgestellten Dayforce-Anwendung anmelden),
- als Kunde, Lieferant und/oder Geschäftspartner mit Dayforce interagieren und wir mit Ihnen eine Geschäftsbeziehung unterhalten oder in Betracht ziehen.
Diese Datenschutzerklärung gilt nicht für:
- künftige Arbeitnehmer von Dayforce (Näheres dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Dayforce für Bewerber.)
- personenbezogene Daten, die von uns im Rahmen von Dayforce Wallet erhoben oder verwendet werden (Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung für Dayforce Wallet).
- personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit Ideal oder Jitjatjo erhoben oder verwendet werden.
- Websites, die auf ihre eigene Datenschutzerklärung verlinken.
Änderungen an dieser Datenschutzerklärung
Dayforce kann diese Datenschutzerklärung regelmäßig aktualisieren, um Änderungen unserer Datenschutzpraktiken Rechnung zu tragen. Wir werden Sie online informieren, wenn wir wesentliche Änderungen an dieser Datenschutzerklärung vornehmen.
Von Dayforce erhobene personenbezogene Daten
Direkt von Ihnen
Dayforce erhebt personenbezogene Daten direkt von Ihnen, wenn Sie mit uns online, persönlich oder über andere Kommunikationswege interagieren. Beispiel:
- Wenn Sie Informationen über unsere Dienste anfordern, online mit Dayforce chatten, sich für ein Webinar registrieren oder Inhalte von unserer Website oder mobilen App herunterladen, erfassen wir Ihre Kontaktdaten wie Name, Telefonnummer, Postadresse und E-Mail-Adressen;
- Wenn Sie sich für eine Messe oder ein anderes Event anmelden und/oder dort mit uns interagieren, erheben wir Ihre Kontaktdaten und Informationen in Bezug auf Ihre Anstellung, etwa den Namen Ihres Arbeitgebers und Ihre Stellenbezeichnung;
- Wenn das Event von Dayforce organisiert wird, können wir auch Zahlungsdaten (z. B. eine Kreditkartennummer), Informationen über Notfallkontakte und ernährungsbezogene Anforderungen für die Mahlzeiten während des Events erheben;
- Wenn Sie ein Konto auf einer Dayforce-Plattform anlegen, erheben wir Authentifizierungsdaten, wie Nutzernamen und Passwort;
- Wenn Sie an einem Gewinnspiel oder einer Verlosung teilnehmen, erheben wir Ihre Kontaktdaten und Informationen in Bezug auf Ihre Anstellung;
- Wenn Sie E-Mails, die wir Ihnen senden, öffnen, erheben wir automatisch Informationen über Ihre Aktivität, etwa, ob Sie die E-Mail geöffnet haben;
- Wenn Sie zustimmen, dass wir eine Kundenmeinung veröffentlichen dürfen, erfassen wir Fotos oder Videos zusammen mit Ihrer Meinung;
- Wenn Sie an einer Umfrage teilnehmen, erheben wir Ihre Kontaktdaten und Ihre Meinung zu unseren Produkten und Dienstleistungen;
- Wenn Sie über eine Social-Media-Plattform mit uns in Kontakt treten, erheben wir Kontaktdaten; auch in Zusammenhang mit dem Umgang mit Social Media;
- Wenn Sie unseren Kundensupport kontaktieren oder mit unserem Vertriebsteam sprechen, erheben wir personenbezogene Daten, um Sie zu authentifizieren oder mehr über Sie zu erfahren, und erfassen Sprachaufzeichnungen und Chat-Protokolle;
- Wenn Sie uns auf unserem Gelände besuchen, erheben wir Ihre Kontaktdaten sowie Details zu Ihrem Besuch, etwa Zeit und Datum Ihrer Ankunft und Abreise; wir können zudem Ihr Bild über Sicherheitskameras aufzeichnen;
- Wir können auch andere Daten erheben, die Sie uns während unserer Interaktion freiwillig zur Verfügung stellen.
Automatische Datenerhebung bei der Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen
Wenn Sie unsere Website aufrufen oder unsere Produkte und Dienstleistungen verwenden, einschließlich der mobilen Dayforce-App, erheben wir automatisch personenbezogene Daten über Ihr Gerät, wie beispielsweise Ihre IP-Adresse und Informationen über Ihre Nutzung. Dazu verwenden wir Technologien wie Web Beacons, Pixel und Cookies – siehe hierzu die Cookie-Erklärung von Dayforce.
Wir erheben außerdem personenbezogene Daten wie z. B. Anmeldedaten, wenn Sie ein Konto auf einer Dayforce-Plattform erstellen.
Aus anderen Quellen
Dayforce erhält personenbezogene Daten auch von Dritten. Beispiel:
- Andere Unternehmen stellen uns Kontaktdaten und beschäftigungsbezogene Informationen von Unternehmen oder Einzelpersonen zur Verfügung, von denen sie denken, dass sie an unseren Produkten und Dienstleistungen interessiert sein könnten;
- Dayforce erwirbt Kontaktdaten und andere Informationen von Dritten und führt diese mit den bereits vorliegenden Daten zusammen, um Marketing-Leads zu entwickeln und Werbung individuell auf Kunden und Interessenten auszurichten;
- So können Kollegen aus Ihrem Unternehmen zum Beispiel Ihre Kontaktdaten an uns weitergeben, wenn sie denken, dass Sie an unseren Produkten und Dienstleistungen interessiert sein könnten;
- Dayforce erhebt Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen, soweit gesetzlich zulässig.
Von oder im Auftrag unserer Arbeitgeberkunden
Wenn Ihr Arbeitgeber Dayforce zur Verwaltung seiner Belegschaft verwendet, gibt er Ihre personenbezogenen Daten möglicherweise in Dayforce-Produkte und -Dienstleistungen ein, gibt sie an Dayforce weiter oder nutzt die Dayforce-Produkte und -Dienstleistungen auf andere Weise, um Daten über Sie zu erheben. Diese personenbezogenen Daten werden von Dayforce ausschließlich zur Erbringung der vom Arbeitgeber gewünschten Dienstleistungen verarbeitet. Für weitere Informationen zur Verarbeitung dieser Daten durch Dayforce scrollen Sie bitte nach unten oder springen Sie zum Abschnitt „Dayforce als Auftragsverarbeiter“ in dieser Erklärung.
Anonymisierte Daten
Dayforce erhebt, nutzt und gibt anonymisierte und/oder pseudonymisierte Daten, die keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, für alle nach geltendem Recht zulässigen Zwecke weiter. Dies umfasst insbesondere die Erstellung anonymisierter und/oder pseudonymisierter Daten zur Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, zur Unterstützung der Forschung und zu Analysezwecken, um die Geschwindigkeit, Genauigkeit und/oder Sicherheit unserer Dienstleistungen auszuwerten. Wo Dayforce personenbezogene Daten für berechtigte Geschäftszwecke anonymisiert, unternehmen wir keinen Versuch, diese Daten erneut identifizierbar zu machen.
Nutzung von personenbezogenen Daten bei Dayforce als Verantwortlichem
Dayforce nutzt die personenbezogenen Daten unter seiner Kontrolle (d. h. wenn wir als Verantwortlicher auftreten) für die legitimen Geschäftszwecke von Dayforce, insbesondere:
- zur Entwicklung und Aufrechterhaltung von Geschäftsbeziehungen;
- zur Personalisierung Ihrer Benutzererfahrung auf unseren Websites und bei der Nutzung unserer Anwendungen
- zur Planung und Organisation von Events, die Dayforce sponsert;
- zum Versenden von Marketingmitteilungen
- Wenn Sie keine Marketingmitteilungen von Dayforce mehr erhalten möchten, können Sie sich abmelden, indem Sie auf den Link „Abmelden“ am Ende jeder Marketing-E-Mail klicken oder unsere Profileinstellungen besuchen;
- um zu verstehen, wie Sie mit unseren Marketingmitteilungen interagieren, damit wir Ihnen personalisierte Werbung anbieten können;
- um Ihnen Informationen zukommen zu lassen, etwa zu Events, Zufriedenheitsumfragen, Schulungen und Produktbenachrichtigungen;
- zur Durchführung von Verlosungen und Gewinnspielen;
- zum Austausch mit Ihnen im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit wie z. B. Projekte, Dienstleistungen und Abrechnung;
- zur Gewährung von Zugang zu Informationssystemen und dem Firmengelände;
- zur kontinuierlichen Weiterentwicklung, Verbesserung und Aufrechterhaltung unserer Produkte, Dienstleistungen, mobilen Anwendungen (Apps), Software und Website durch Forschung, Entwicklung, Analysen und Business Intelligence;
- zur Einhaltung der Datenschutzgesetze, Informationssicherheitsvorschriften und anderer rechtlicher Vorgaben;
- zur Bearbeitung von Rechtsansprüchen im Verhältnis zwischen dem Kunden, Dayforce, natürlichen Personen und/oder Dritten, auch über eine Kündigung des Vertrags hinaus;
- zur Verwaltung der internen Abläufe von Dayforce;
- um auf Fragen und Feedback unserer Geschäftskontakte zu antworten;
- zur Betrugsprävention;
- für die Durchführung interner Prüfungen oder Untersuchungen;
- Verwaltung der Netzwerksicherheit, einschließlich Notfallwiederherstellung und Geschäftskontinuität
- zur Veröffentlichung von Kundenmeinungen;
- zum Anzeigen von zielgerichteter Werbung an Personengruppen, die an unseren Produkten und Dienstleistungen interessiert sein könnten.
Für Informationen darüber, wie wir personenbezogenen Daten verarbeiten, wenn wir als Auftragsverarbeiter auftreten, scrollen Sie bitte nach unten oder springen zum Abschnitt „Dayforce als Auftragsverarbeiter“ in dieser Datenschutzerklärung.
Rechtsgrundlage
Abhängig von den Umständen und dem geltenden Recht verarbeitet Dayforce personenbezogene Daten auf der Basis verschiedener Rechtsgrundlagen. Dazu zählen das Einholen Ihrer Einwilligung, das Erfüllen von Verträgen, das Einhalten einer gesetzlichen Verpflichtung, der Schutz Ihrer lebenswichtigen Interessen oder die einer anderen Person, das Erfüllen einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder anderer berechtigter Interessen. In Europa und anderen Rechtsgebieten, in denen dies zulässig ist, berufen wir uns auf das „berechtigte Interesse“, zum Beispiel zum Zwecke der Betrugsbekämpfung, Netzwerksicherheit, Lösung von Produktproblemen, Planung und Organisation von Dayforce-Veranstaltungen, Entwicklung und Verbesserung unserer Dienstleistungen sowie zum Versand von Informationen und verschiedenen Direktmarketing-Maßnahmen.
Offenlegung von personenbezogenen Daten durch Dayforce als Verantwortlichem
Wenn Dayforce als Verantwortlicher auftritt, legt das Unternehmen personenbezogene Daten wie folgt offen:
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Kategorie personenbezogener Daten |
Datenquelle |
Zweck der Erhebung und Nutzung |
Offenlegung gegenüber Dritten |
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Identifikatoren und Kontaktdaten
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Kundenunterlagen und Transaktionsdaten
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Internet- oder Netzwerkaktivität
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(Weitere Informationen zu diesen Technologien finden Sie in der Cookie-Erklärung von Dayforce.) |
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Audio-, elektronische und visuelle Daten
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Berufliche oder arbeitsplatzbezogene Daten
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Aus personenbezogenen Daten abgeleitete Schlussfolgerungen
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Für Informationen darüber, wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, wenn wir als Auftragsverarbeiter auftreten, scrollen Sie bitte nach unten oder springen zum Abschnitt „Dayforce als Auftragsverarbeiter“ in dieser Datenschutzerklärung.
Zum Schutz von Rechten, Eigentum oder Sicherheit
Wir melden Strafverfolgungsbehörden oder zuständigen staatlichen Stellen alle Aktivitäten, die wir nach vernünftigem Ermessen für rechtswidrig halten oder von denen wir nach vernünftigem Ermessen annehmen, dass sie zur Aufklärung rechtswidriger Aktivitäten beitragen. Darüber hinaus behalten wir uns vor, Ihre personenbezogenen Daten an Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben, wenn wir nach unserem alleinigen Ermessen feststellen, dass Sie entweder gegen unsere Richtlinien verstoßen haben oder die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit von Dayforce oder einer anderen Person schützt.
Rechtliche Verfahren
Wir legen personenbezogene Daten offen, von denen wir nach vernünftigem Ermessen annehmen, dass sie rechtswidrig sind oder einer strafrechtlichen Ermittlung im Zusammenhang mit rechtswidrigen Handlungen dienen. Dies schließt insbesondere die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Strafverfolgungsbehörden, staatliche Stellen oder Dritte aufgrund von Vorladungen, Gerichtsbeschlüssen und anderen rechtlichen Verfahren ein, oder wenn wir dies für notwendig erachten, um uns gegen Rechtsansprüche zu wehren, die gegen uns erhoben wurden oder unserer Meinung nach gegen uns erhoben werden könnten, oder um anderweitig die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit von Ihnen, Dayforce, unseren Kunden oder anderen zu schützen.
Weitergabe an Dritte für Analyse- und Marketingzwecke
Wir nutzen Dienstleistungen von Drittanbietern wie Google Analytics und ähnliche Dienstleistungen, um die Nutzung und Interaktionen der Endnutzer mit unseren Websites und unseren Web- und Mobilanwendungen zu verstehen. Wir geben Informationen, die auf unseren Websites über Cookies und ähnliche Technologien erfasst werden, an Medienagenturen weiter, um Ihnen auf Plattformen von Drittanbietern Anzeigen zu unseren Produkten und Dienstleistungen anzeigen zu können. Eine Offenlegung von Gerätedaten und Daten über Internetaktivitäten an Dritte über Cookies und andere Tracking-Methoden kann nach dem Recht bestimmter US-Bundesstaaten als „Weitergabe“ gelten. In unserem Cookie-Einstellungscenter können Sie einer solchen Weitergabe widersprechen.
Wir geben keine in unseren Webanwendungen und mobilen Apps erhobenen Daten an die betreffenden Medienagenturen weiter und verwenden diese Daten auch nicht für Marketingzwecke, es sei denn, der Arbeitgeberkunde weist uns dazu an.
Hinweis zur Do-Not-Track-Funktion
Über die Einstellung „Do Not Track“ (DNT) können Sie in Ihrem Browser den Online-Tracking-Aktivitäten einiger Websites widersprechen. Dayforce reagiert auf DNT- und GPC (Global Privacy Control)-Signale, wenn dies nach geltendem Recht erforderlich ist.
Websites von Dritten
Unsere Website, E-Mails oder Anwendungen können mit Websites von Dritten verknüpft sein. Ebenso ist es möglich, dass die Websites oder E-Mails Dritter mit unserer Website verbunden sind. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt oder die Datenschutzpraktiken Dritter, und von Dritten erhobene personenbezogene Daten unterliegen nicht der Datenschutzerklärung von Dayforce. Wir empfehlen Ihnen, die Datenschutzerklärungen dieser Websites zu lesen, bevor Sie personenbezogene Daten an Dritte übertragen.
Wir geben auch alle Informationen weiter, für die Sie uns die Anweisung oder die Erlaubnis erteilen, sie weiterzugeben.
Dayforce als Auftragsverarbeiter
Wie oben ausgeführt, bietet Dayforce Unternehmen Produkte und damit verbundene Dienstleistungen an, um sie bei der Verwaltung ihrer Belegschaft zu unterstützen. Bevor wir Ihnen erläutern, wie wir Daten im Auftrag von Arbeitgebern verarbeiten, möchten wir Sie auf einige wichtige Informationen hinweisen:
- Als Dienstleister für Arbeitgeber verarbeitet Dayforce in deren Auftrag regelmäßig Daten über deren ehemalige, gegenwärtige und potenzielle Mitarbeiter (im Folgenden „Mitarbeiter” oder „natürliche Personen” genannt). Die Arbeitgeberkunden von Dayforce sind dafür verantwortlich, die entsprechende Einwilligung einzuholen oder eine andere Rechtsgrundlage zu bestimmen, auf die sie sich bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stützen können, insbesondere, wenn sie Dayforce zur Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten nutzen.
- Dayforce verarbeitet im Namen Ihres Arbeitgebers Arbeitszeit- und Anwesenheitsdaten, die mit Zeiterfassungsgeräten erhoben wurden, die biometrische Merkmale, z. B. Ihren Fingerabdruck, nutzen. Weitere Informationen über unsere entsprechenden Datenschutzpraktiken finden sie in den Hinweisen von Dayforce zu biometrischen Daten.
- Wenn Sie unsere Produkte, Dienstleistungen und mobilen Apps nutzen, kann Dayforce in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher personenbezogene Daten erheben, um zu verstehen, wie diese personenbezogenen Daten verwendet und offengelegt werden. Bitte lesen Sie dazu Nutzung von personenbezogenen Daten bei Dayforce als Verantwortlichem und Offenlegung von personenbezogenen Daten bei Dayforce als Verantwortlichem.
Verarbeitung von Daten im Auftrag von Arbeitgebern
Dayforce vertraut darauf, dass seine Arbeitgeberkunden und deren Mitarbeiter Dayforce korrekte, vollständige und aktuelle personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen von Dayforce notwendig ist. Arbeitnehmer werden gebeten, ihre Daten regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls Aktualisierungen vorzunehmen oder ihren Arbeitgeber umgehend über Fehler zu informieren. Wenn ein Arbeitnehmer Dayforce kontaktiert und Änderungen oder Aktualisierungen an seinen Daten vornehmen möchte, wird er von Dayforce an seinen Arbeitgeber verwiesen, der für die Umsetzung solcher Anfragen verantwortlich ist.
Dayforce gibt personenbezogene Daten an seine Dienstleister weiter, damit diese Ihrem Arbeitgeber Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung stellen können. Wenn wir eine entsprechende Übermittlung vornehmen, stellen wir die Vereinbarung angemessener vertraglicher Schutzmaßnahmen mit dem Dienstleister sicher. Die Haftung von Dayforce für die Erfüllung der Verpflichtungen durch die Dienstleister ist im Vertrag zwischen Dayforce und Ihrem Arbeitgeber geregelt.
Dayforce kann personenbezogene Daten auch auf Anweisung seiner Arbeitgeberkunden an andere Dritte weitergeben (z. B. an Banken, Finanzämter, Benefit-Anbieter). Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die Möglichkeit gibt, über bestimmte Funktionen auf Ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen und diese weiterzugeben, können wir diese Informationen in Ihrem Namen und auf Ihre Anweisung hin weitergeben.
Außerdem kann Dayforce personenbezogene Daten an Strafverfolgungs- und andere Behörden weitergeben, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Sofern Dayforce Vermögenswerte oder Teile davon veräußert, kann Dayforce personenbezogene Daten an das an der Unternehmenstransaktion beteiligte Unternehmen weitergeben, um den Verkaufsablauf und gegebenenfalls die Integrationsaktivitäten zu unterstützen. Dayforce verlangt bei dieser Art von Transaktion grundsätzlich, dass personenbezogene Daten angemessen geschützt werden.
- Dayforce verarbeitet personenbezogene Daten, die Ihr Arbeitgeber ggf. über den Dienst von Ihnen oder über Sie erhebt oder die Ihr Arbeitgeber über den Dienst zur Verfügung stellt. Beispiel:
- Persönliche Daten, z. B. Name, Geburtsdatum, Personalausweisnummer, Führerscheinnummer, Passnummer, Personenstand, Unterschrift oder Foto
- Merkmale geschützter Klassifikationen, z. B. Alter, Geschlecht, Hautfarbe, ethnische Zugehörigkeit, körperliche oder geistige Behinderungen
- Kontaktdaten, z. B. Postanschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
- Finanzdaten, z. B. Gehalt, Bankverbindung, Nutzungsdaten der geschäftlichen Kreditkarte oder Arbeitgeberleistungen
- Leistungsdaten, z. B. Beurteilungen, Leistungsbewertungen, Aufzeichnungen über Disziplinarmaßnahmen, Schulungsunterlagen, Einzelheiten zu Fähigkeiten und Erfahrung oder Aufzeichnungen zu Abwesenheiten
- Informationen über unmittelbare Angehörige und andere Einzelpersonen, z. B. Notfallkontakte, Informationen über abhängige Familienmitglieder und Begünstigte von Lebensversicherungen
- Gesundheitsbezogene Informationen, z. B. Informationen zu Bonusprogrammen, Versicherungen oder Krankentagen
- Sprachbefehle und Fotos, wenn Sie die Dayforce-App für Mobilgeräte nutzen
Grenzüberschreitende Übertragung
Es kann vorkommen, dass personenbezogene Daten, die aus Quebec stammen, zur Verarbeitung an Stellen außerhalb der Provinz übertragen werden. Wenn wir dies tun, stellen wir sicher, dass Ihre Daten auf eine Art und Weise geschützt werden, die den Anforderungen der Datenschutzgesetze von Quebec entspricht.
Dayforce verwendet Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission für die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder, deren Datenschutzniveau in der EU als angemessen gilt. Dayforce verwendet außerdem Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz in andere Länder.
Datenschutzrahmen EU-USA sowie Schweiz-USA
Dayforce US, Inc. hält die Bestimmungen des EU-USA-Datenschutzrahmens (EU-US DPF), der Erweiterung des EU-US DPF für das Vereinigte Königreich und des Swiss-US Data Privacy Framework (Swiss-US DPF) des US-amerikanischen Handelsministeriums ein. Dayforce hat dem US-amerikanischen Handelsministerium gegenüber bestätigt, dass es die Grundsätze des EU-USA-Datenschutzrahmens (EU-US DPF) hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten einhält, die es aus der Europäischen Union unter Berufung auf den EU-US DPF und aus dem Vereinigten Königreich (und Gibraltar) unter Berufung auf die britische Erweiterung des EU-US DPF erhält. Dayforce verwendet außerdem Standardvertragsklauseln sowie den Nachtrag zu den Standardvertragsklauseln für das Vereinigte Königreich für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich in andere Länder.
Weitere Informationen zum Datenschutzrahmen-Programm und die Zertifizierung von Dayforce finden Sie unter https://www.dataprivacyframework.gov/.
Schutz personenbezogener Daten
Dayforce nutzt Richtlinien und Verfahren, um personenbezogene Daten zu schützen. Dayforce verwendet Sicherheitsmechanismen gemäß branchenüblichen Standards für den Schutz der von Dayforce verarbeiteten personenbezogenen Daten, die der Sensibilität der personenbezogenen Daten angemessen sind. Dayforce überprüft seine Sicherheitsrichtlinien und -verfahren regelmäßig und aktualisiert sie bei Bedarf, damit sie weiterhin zweckdienlich bleiben. Dayforce trifft sinnvolle Sicherheitsvorkehrungen, um personenbezogene Daten gegen Risiken wie Verlust oder Diebstahl sowie unbefugten Zugriff, Erhebung, Nutzung, Offenlegung, Vervielfältigung, Veränderung, Vernichtung oder Löschung zu schützen. Zu den Schutzmethoden zählen physische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen und technische Maßnahmen. Dayforce verlangt von sämtlichen Dritten, an die das Unternehmen personenbezogene Daten übermittelt, zum Schutz dieser personenbezogenen Daten angemessene Sicherheitsmechanismen einzusetzen, die den geltenden Gesetzen und Standards entsprechen. Für den Fall, dass Dayforce gesetzlich verpflichtet ist, Sie über eine Verletzung des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren, werden wir Sie elektronisch, schriftlich oder telefonisch benachrichtigen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Speicherung personenbezogener Daten
Dayforce speichert Ihre personenbezogenen Daten so lange, wie dies zur Erfüllung des Zwecks, für den sie erhoben wurden, oder wie es zur Einhaltung gesetzlicher, betrugs- und sicherheitsrelevanter Verpflichtungen erforderlich ist. Danach löscht Dayforce die personenbezogenen Daten auf sichere Weise. Sollten wir Daten aus technischen Gründen nicht vollständig aus unseren Systemen löschen können, ergreifen wir entsprechende Maßnahmen, um eine weitere Nutzung dieser Daten zu verhindern.
Ausübung Ihrer Rechte
Wenn Dayforce im Zusammenhang mit Ihren personenbezogenen Daten als Verantwortlicher auftritt (d. h. bei personenbezogenen Daten, die Dayforce für eigene Zwecke verarbeitet – nicht im Auftrag seiner Arbeitgeberkunden), unternimmt das Unternehmen angemessene Anstrengungen, um diese so genau, vollständig und aktuell zu halten, wie es zur Erfüllung der Zwecke, für die die Daten verwendet werden sollen, erforderlich ist. Sofern Dayforce nicht gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist, den Zugang zu verweigern, können Sie die betreffenden personenbezogenen Daten einsehen und gegebenenfalls aktualisieren und berichtigen. Je nach der Rechtsordnung, in der Sie sich befinden, haben Sie möglicherweise zusätzliche Rechte. Dazu gehören beispielsweise: das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen; das Recht, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Dayforce einzuschränken oder ihr zu widersprechen; oder das Recht, Ihre personenbezogenen Daten an eine andere Organisation zu übertragen.
Sie können Anträge für jedes dieser Rechte über dieses Formular einreichen.
Bitte beachten Sie, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, Ihre Identität zu verifizieren. Wir überprüfen Ihre Identität entweder telefonisch oder per E-Mail. Abhängig von der Art Ihrer Anfrage bitten wir Sie um Informationen wie Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten. Gegebenenfalls fordern wir Sie auch auf, eine unterschriebene Erklärung zur Bestätigung Ihrer Identität vorzulegen. Unter bestimmten Umständen können Sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen, der Anfragen in Ihrem Namen einreicht. In diesem Fall verlangen wir eine Bestätigung, dass Sie dem bevollmächtigten Vertreter die Erlaubnis erteilt haben, in Ihrem Namen Anfragen zu stellen.
Wenn Sie sich für die Ausübung eines dieser Rechte entscheiden, werden wir Sie weder diskriminieren, noch Ihnen Dienstleistungen verweigern oder Dienstleistungen in anderer Qualität für Sie erbringen. Einzelpersonen können Bedenken äußern oder ein Beschwerde einreichen. Dayforce wird sämtlichen Beschwerden nachgehen und die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung jeglicher Probleme einleiten.
Zur Ausübung Ihrer Datenrechte bezüglich personenbezogener Daten, die Dayforce im Auftrag Ihres Arbeitgebers oder potenziellen Arbeitgebers verarbeitet, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitgeber oder potenziellen Arbeitgeber.
Kontaktaufnahme mit Dayforce und Mechanismen zur Streitbeilegung
Bei Fragen oder Beschwerden zu unserem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten wenden Sie sich bitte an Dayforce:
Chief Privacy Officer Dayforce US, Inc.
3311 E. Old Shakopee Road
Bloomington, MN 55425 (USA)
E-Mail: privacy@dayforce.com
Bei ungelösten Problemen können Sie sich auch an Ihre lokale Datenschutzbehörde wenden.
In Übereinstimmung mit dem EU-US DPF, der Erweiterung des EU-US DPF für das Vereinigte Königreich und dem Swiss-US DPF verpflichtet sich Dayforce zur Zusammenarbeit mit dem Gremium, das von den EU-Datenschutzbehörden (DPAs), der britischen Datenschutzbehörde (UK Information Commissioner’s Office, ICO), der Behörde zur Regulierung elektronischer Kommunikation in Gibraltar (Gibraltar Regulatory Authority, GRA) und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) der Schweiz eingerichtet wurde, und entsprechend zur Einhaltung von dessen Anweisungen hinsichtlich ungeklärter Beschwerden in Bezug auf unseren Umgang mit personenbezogenen Daten, die im Rahmen des EU-US DPF, der Erweiterung des EU-US DPF für das Vereinigte Königreich und des Swiss-US DPF übermittelt wurden. In bestimmten Fällen können Sie eine verbindliche Schlichtung veranlassen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.dataprivacyframework.gov/s/article/ANNEX-I-introduction-dpf?tabset-35584=2. Die Federal Trade Commission ist rechtlich dafür zuständig, dass Dayforce die Bestimmungen des EU-USA-Datenschutzrahmens (EU-US DPF), der Erweiterung des EU-US DPF für das Vereinigte Königreich und des Swiss-US Data Privacy Framework (Swiss-US DPF) einhält.