Beobachtungs-Checklisten als Schulungsmaterial zu Kursen hinzufügen

Weiterbildungsleitfaden

Version
R2024.1.1
Beobachtungs-Checklisten als Schulungsmaterial zu Kursen hinzufügen

Sie können Beobachtungs-Checklisten als Kursschulungsmaterial hinzufügen, um den zugewiesenen Beobachtern zu helfen, zu überprüfen, ob der Teilnehmer bestimmte Aufgaben erledigt hat und das Gelernte demonstrieren kann. Checklisten, die unter Einrichtung der Weiterbildung > Beobachtungs-Checkliste erstellt wurden, können unter Einrichtung der Weiterbildung > Kurse und Lernpläne zu Kursen hinzugefügt werden.

Nachdem Sie die Checkliste zu einem Kurs hinzugefügt haben, wird der Kurs auf der Registerkarte Kurse der Checkliste unter Einrichtung der Weiterbildung > Beobachtungs-Checkliste aufgeführt.

So fügen Sie einem Kurs eine Checkliste hinzu:

  1. Gehen Sie zu Einrichtung der Weiterbildung > Kurse und Lernpläne > Kurse.
  2. Öffnen Sie den Kurs und klicken Sie dann auf die Registerkarte Schulungsmaterial.
  3. Klicken Sie auf Schulungsmaterial hinzufügen und dann auf Beobachtungs-Checkliste.
  4. Wählen Sie eine Checkliste aus und klicken Sie dann auf Weiter.
  5. Geben Sie an, wer Beobachter für die Checkliste sein wird. Der Beobachter kann der Lernende selbst, der Manager jedes Lernenden oder ein benutzerdefinierter Benutzer sein, der für das Ausfüllen von Checklisten zuständig ist.
  6. Wenn Sie möchten, dass die Checkliste einen Genehmigungsprozess durchläuft, klicken Sie auf das Kontrollkästchen Checklistengenehmigung aktivieren und geben Sie dann eine genehmigende Person für die Checkliste an, entweder den Manager jedes Teilnehmers oder einen benutzerdefinierten Benutzer.
  7. Geben Sie an, wann das Schulungsmaterial als abgeschlossen gilt, entweder wenn die Checkliste ausgefüllt ist oder wenn die Checkliste an den Beobachter gesendet wird.
  8. Klicken Sie auf Importieren.
  9. Fügen Sie bei Bedarf einen Titel, eine Beschreibung und zusätzliche Informationen für die Checkliste hinzu, und klicken Sie dann auf Änderungen speichern.