Mit einem Datum der Betriebszugehörigkeit für die Anspruchsberechtigung können Sie festlegen, wann die Anspruchsberechtigungen für einen Arbeitnehmer beginnen, statt das Einstellungsdatum zu verwenden, wenn sich der Anspruchsberechtigungssaldo des Arbeitnehmers ändert. Wenn der Arbeitnehmer beispielsweise eine Anspruchsberechtigung über den Standardsaldo hinaus aushandelt, markiert das Datum der Betriebszugehörigkeit für die Anspruchsberechtigung den neuen Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer qualifiziert ist.
So definieren Sie ein Datum der Betriebszugehörigkeit für die Anspruchsberechtigung:
- Gehen Sie zu Arbeitnehmer, öffnen Sie das Arbeitnehmerprofil und klicken Sie auf Beschäftigungsverhältnis > Arbeitnehmermerkmale.
- Klicken Sie auf Hinzufügen.
- Wählen Sie Datum Betriebszugehörigkeit aus der Dropdown-Liste Eigenschaft aus.
- Geben Sie die Gültigkeitstage ein.
- Geben Sie das Datum für die Betriebszugehörigkeit in das Feld Wert ein.
- Klicken Sie auf Speichern.
Nach der Definition kann die Eigenschaft Datum der Betriebszugehörigkeit für die Anspruchsberechtigung verwendet werden, um Arbeitnehmer anhand des Betriebszugehörigkeitskriteriums unter Entgelteinrichtung > Anspruchsberechtigungen für Anspruchsberechtigungen zu qualifizieren. Wenn Sie Datum der Betriebszugehörigkeit für die Anspruchsberechtigung in der Dropdown-Liste Gültigkeitsbeginn auswählen, zieht das Kriterium bei der Qualifizierung von Arbeitnehmern das in der Funktion „Arbeitnehmer“ angegebene Datum der Betriebszugehörigkeit für die Anspruchsberechtigung heran. Wenn einem Arbeitnehmer die Eigenschaft nicht zugewiesen wird oder wenn die Eigenschaft nicht wirksam ist, ist der Arbeitnehmer nicht qualifiziert.