GL-12908, GL-12918, GL-12919 Es wurde geändert, wie die Anwendung mit doppelten Sozialversicherungsnummern (SINs) für Arbeitnehmer im deutschen Abrechnungskreisen umgeht. Wenn bisher ein Arbeitnehmer eine doppelte SIN hatte, zeigte die Anwendung eine Fehlermeldung an und Sie konnten die doppelte SIN nicht speichern (z. B. wenn Sie einen Arbeitnehmer auf eine neue Betriebsstätte übertragen haben). Nun zeigt die Anwendung eine Warnmeldung an, und Sie können die doppelte SIN speichern. |